Zur Frage, ob die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich getroffenen Vereinbarungen über den Betrieb des Flughafens Salzburg wegen ihrer Auswirkungen auf die in Deutschland wohnenden Nachbarn mit dem Grundgesetz vereinbar sind. BGH, Beschl. v. 10.3.78. V Ze 73/76. OLG München.

Kueppers, Karsten
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1979

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Es handelt sich um einen Fall von Bedeutung für das internationale Nachbarrecht. Die Eigentümer grenznaher Grundstücke fühlen sich durch den auf österreichischer Seite liegenden Flughafen Salzburg belästigt. Die Belange der deutschen Nachbarn wurden im österreichischen Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt. cs

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Deutsches Verwaltungsblatt 94(1979)Nr.6, S.226-232

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