Bäderentwicklungsplan bis zum Jahre 2000.

Wolf, Norbert
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Datum

1989

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SEBI: Zs 3404-4
IRB: Z 231

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Zusammenfassung

Alle Überlegungen haben dazu geführt, eine Bäderkonzeption vorzulegen, die der Erhaltung und Sanierung sowie der Attraktivitätssteigerung eindeutig Vorrang einräumt. Das bedeutet, daß bei der quantitativ weitgehend bestehenden Bedarfsdeckung den überwiegend in den siebziger Jahren neuerbauten Stadtbädern hinsichtlich Sanierung und Modernisierung das Primat einzuräumen ist. Beim Neubau von Bädern in der Stadt und der engeren Umgebung - auch durch Dritte - ist im Interesse der Erhaltung des Bädervermögens Zurückhaltung angezeigt. Ziel des öffentlichen Badebetriebs muß künftig in verstärktem Maße sein, am Freizeitmarkt mit den Bädern konkurrenzfähig zu bleiben, um die Nachfrage und damit die Wirtschaftlichkeit der Bäder - auch im Interesse der Steuerzahler - nicht zugunsten Dritter zu beeinträchtigen. Bezüglich des Badebetriebs für Schulen und Vereine ist es wesentlich, die Effizienz insgesamt zu verbessern, nicht die Belegungszeiten. (-y-)

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Archiv des Badewesens, Essen 42(1989), Nr.12, S.591-594, Tab.

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