Der Planungsverband nach § 4 Bundesbaugesetz.

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SEBI: 71/1051

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Abstract

Die im Bundesbaugesetz (BBauG) normierte Planungshoheit der Gemeinden ist heute als bedeutsames Essential der kommunalen Selbstverwaltung anzusehen. Gleichwohl unterliegt die Planungshoheit der Gemeinden auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts der Kritik und Skepsis vieler Stimmen. Sie entzündet sich vor allem an der Existenz einer Vielzahl von kleinen und kleinsten Gemeinden, die zum größten Teil weder finanziell noch nach den personellen Voraussetzungen in der Lage sind, das Sachgebiet der Bauleitplanung zu bewältigen. Als Lösung bieten sich verschiedene Formen interkommunaler Zusammenarbeit an, von denen der Zusammenschluß zu einem Planungsverband nach PAR.4 BBauG in seiner rechtlichen Ausgestaltung Gegenstand der Studie ist. Zu unterscheiden ist zwischen dem Planungsverband auf freiwilliger Grundlage und dem Pflichtverband. Erörtert werden Fragen der Beteiligten, der Bildung, Durchführung, Rechtsform des Planungsverbandes, sowie die Zuständigkeiten kraft Gesetzes und kraft Satzungsbestimmungen. Daneben beschäftigt sich die Studie mit finanziellen, organisationsrechtlichen und rechtspolitischen Problemen des Planungsverbandes. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß der Planungsverband in seiner jetzigen Ausgestaltung eine positive Ergänzung zu überörtlichen Lösungen darstellt.

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Planungsverband, Bundesbaugesetz, Kommunale Zusammenarbeit, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Verwaltungsorganisation, Planung, Recht, Bauwesen

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Köln: Kleikamp (1970), IV, XIV, 133 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1970)

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Planungsverband, Bundesbaugesetz, Kommunale Zusammenarbeit, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Verwaltungsorganisation, Planung, Recht, Bauwesen

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