Die Funktionen der Rechtsverordnung. Der gesetzgeberische Zuschnitt des Aufgaben- und Leistungsprofils exekutiver Rechtsetzung als Problem des Verfassungsrechts, ausgehend vom Referenzgebiet des Umweltrechts.

Saurer, Johannes
Duncker & Humblot
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Datum

2005

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Herausgeber

Duncker & Humblot

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

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ISSN

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Standort

ZLB: 2006/17

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Das Grundgesetz konstituiert die Rechtsverordnung in Art. 80 Abs. 1 GG als gesetzesakzessorische exekutive Rechtsetzungsform mit Allgemeinverbindlichkeit. Die dogmatische Besonderheit der Rechtsverordnung ergibt sich aus der Stellung im Schnittpunkt zwischen Legislative und Exekutive, zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, zugleich als Gesetzesvollziehung und Rechtsetzung, Rechtsgrundlage und administrative Handlungsform. Ausgehend von der systematischen Analyse der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung unter den Bedingungen gegenwärtigen Staatshandelns (technologische Umbrüche und strukturelle Ungewissheit, Internationalisierung der Rechtsordnung), behandelt der Autor die Rechtsverordnung in ihren verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundproblemen. Die Funktionen der Rechtsverordnung werden integriert in den Kontext einer Theorie rechtlicher Regelungsformen. Dabei erweist sich die Rechtsverordnung als Rechtsetzungsform spezifischer Rationalitätsgarantien. difu

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Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

562 S.

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Serie/Report Nr.

Schriften zum Öffentlichen Recht; 1008

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