Die Funktionen der Rechtsverordnung. Der gesetzgeberische Zuschnitt des Aufgaben- und Leistungsprofils exekutiver Rechtsetzung als Problem des Verfassungsrechts, ausgehend vom Referenzgebiet des Umweltrechts.
Duncker & Humblot
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Datum
2005
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Herausgeber
Duncker & Humblot
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
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ISSN
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Standort
ZLB: 2006/17
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
RE
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Grundgesetz konstituiert die Rechtsverordnung in Art. 80 Abs. 1 GG als gesetzesakzessorische exekutive Rechtsetzungsform mit Allgemeinverbindlichkeit. Die dogmatische Besonderheit der Rechtsverordnung ergibt sich aus der Stellung im Schnittpunkt zwischen Legislative und Exekutive, zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, zugleich als Gesetzesvollziehung und Rechtsetzung, Rechtsgrundlage und administrative Handlungsform. Ausgehend von der systematischen Analyse der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung unter den Bedingungen gegenwärtigen Staatshandelns (technologische Umbrüche und strukturelle Ungewissheit, Internationalisierung der Rechtsordnung), behandelt der Autor die Rechtsverordnung in ihren verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundproblemen. Die Funktionen der Rechtsverordnung werden integriert in den Kontext einer Theorie rechtlicher Regelungsformen. Dabei erweist sich die Rechtsverordnung als Rechtsetzungsform spezifischer Rationalitätsgarantien. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
562 S.
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Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zum Öffentlichen Recht; 1008