Der globale Klimawandel als Hindernis bei der Vorhabengenehmigung. Entscheidungsbesprechung zum Urteil „Heathrow Airport" und Einordnung in die internationale Rechtsprechung.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025

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Abstract

Dieser Beitrag stellt die Aufsehen erregende Entscheidung eines Berufungsgerichts in Großbritannien vom 27.2.2020 dar, in der die Genehmigung einer zusätzlichen Landebahn am Flughafen Heathrow aus Gründen des globalen Klimaschutzes abgelehnt wurde. Die gerichtliche Entscheidung beruht auf einem Verstoß der Genehmigungsbehörde gegen die Pflicht zur Berücksichtigung des Pariser Klimaschutzabkommens. Dieses Vorgehen wird hier verglichen mit ähnlich gelagerten Entscheidungen aus Australien, Österreich, Norwegen und Deutschland. Schließlich wird kurz erörtert, wie sich das kürzlich in Kraft getretene Bundesklimaschutzgesetz (KSG) mit seinem Berücksichtigungsgebot (§ 13 KSG) auf ähnliche Fälle in Deutschland auswirken könnte.

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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht

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7-8

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412-418

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