Funktionalreform im Schulwesen. Neuzuordnung der Wahrnehmungsverantwortung im Schulwesen unter Einbeziehung der Kommunen und unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Ansatzes für die öffentlichen Aufgaben von Bildung, Erziehung und Betreuung.

Kovac
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Kovac

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DE

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Hamburg

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ZLB: Kws 575/61
DST: J 60/282

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Zusammenfassung

Die Untersuchung beleuchtet unter verfassungs- und verwaltungsrechtlichen sowie verwaltungswissenschaftlichen Gesichtspunkten die Frage, ob das öffentliche Schulwesen einer Funktionalreform unter systematischer Beteiligung der Kommunen bedarf. Dabei legt sie den von der Kultuspolitik seit Jahren propagierten, aber bisher nicht systematisch implementierten ganzheitlichen Ansatz für die öffentlichen Aufgaben von Bildung, Erziehung und Betreuung zugrunde. Dieser will die Arbeit der Schulen und Kommunen und vor allem die Kinder- und Jugendhilfe sowie aller "bildungsaffinen" Dritten bündeln. Diese Kooperationen müssen aber stets von den vor Ort Beteiligten ausgehen und erfolgen im Wege der Gleichordnung, also ohne eine zentrale Steuerung und Verantwortungszuweisung. Wäre es angesichts der komplexen Aufgabenstellungen demgegenüber nicht besser, den Kommunen mehr Steuerungsaufgaben und damit Verantwortung zu übertragen? Immerhin nehmen sie sie schon bisher als Schulträger, Jugendhilfeträger und aufgrund ihrer flächendeckenden örtlichen Präsenz und Bildungsinfrastruktur eine Schlüsselrolle. Dies erscheint ausbaufähig. Die gegenwärtige Gesetzeslage lässt eine Verantwortungsübertragung für die Schulen auf die Kommunen nach herrschender Rechtsmeinung indes nicht zu. Es wird neben dem Demokratieprinzip unter anderem auch untersucht, ob eine zumindest teilweise Kommunalisierung der Schulleitung sowie des Lehrpersonals sinnvoll und rechtlich zulässig ist.

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Seiten

XX, 465 S.

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Schriftenreihe Studien zum Verwaltungsrecht; 40