Das Beerdigungswesen der Freien Reichsstadt Nürnberg, 1219 bis 1806.Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung an Hand der Ratserlässe und der vom Rat erlassenen Leichenordnungen
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1970
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SEBI: 76/2968
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DI
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Abstract
Während der katholischen Zeit lag das Nürnberger Beerdigungswesen im wesentlichen in der Hand der Kirche; die weltliche Gewalt griff nur in Ausnahmefällen ein.Echte Kompetenzstreitigkeiten traten erst zu Beginn des 16.Jahrhunderts auf, als die Beerdigungen vor die Stadt verlegt wurden und der Rat die erste Sterbeordnung verabschiedete.Im Zuge der Reformation wurde das Beerdigungswesen zum Teil der katholischen Riten entkleidet.Damit begann auch hier die Periode der staatlichen Regelung, die zwar zu einer gewissen Ernüchterung im Zeremoniell führte, dafür aber eine Betonung der Standesunterschiede mit sich brachte, wie sie sich für Nürnberg aus der Einteilung der ,,Leichen'' und aus sonstigen Maßnahmen in den Leichenordnungen des Rats erkennen läßt.
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München: Schön (1970), XXXII, 178 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1970)