Die deutschen Bundesländer im Entscheidungssystem der Europäischen Gemeinschaften. Beschlußfassung und Durchführung.

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SEBI: 83/334

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Die Mitgliedschaft eines föderativ aufgebauten Staates in einem zwischenstaatlichen Verband verursacht vielfältige, meist verfassungsrechtliche Probleme. Insbesondere ist fraglich, ob der Gesamtstaat auch Hoheitsrechte der Gliedstaaten auf die zwischenstaatlichen Verbände "übertragen" darf, ob ggf. Einbußen an Bundesstaatlichkeit hingenommen werden müssen, von wem die Mitgliedschaftsrechte in dem zwischenstaatlichen Verband wahrgenommen werden dürfen und wer im nationalen Bereich zur Durchführung des zwischenstaatlichen Rechts zuständig ist. Zunächst wird untersucht, in welchen Bereichen sich die Tätigkeit der Gemeinschaftsorgane auf die föderative Struktur unmittelbar oder mittelbar auswirkt bzw. wo in Zukunft Beeinträchtigungen eintreten können. Nach der rechtlichen Beurteilung der Eingriffe in den föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland wird die Frage behandelt, ob den Bundesländern Einfluß auf die Rechtsetzung in den Gemeinschaften eingeräumt werden muß und wie er ggf. praktisch verwirklicht werden kann. Abschließend wird geprüft, ob der Bund oder die Länder zur innerstaatlichen Durchführung des Gemeinschaftsrechts befugt sind.chb/difu

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Föderalismus, Bundesland, Gemeinschaftsrecht, Länderhoheit, Länderrecht, Kompetenz, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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Berlin: Dunker & Humblot (1982), 191 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1982)

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Föderalismus, Bundesland, Gemeinschaftsrecht, Länderhoheit, Länderrecht, Kompetenz, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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Schriften zum öffentlichen Recht; 433