Ein Nutzungsplan für die Jahrtausendwende.

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0251-0960

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IRB: Z 11

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Abstract

Raumplanungsinstrumente haben die rechtzeitige und standortgerechte Realisierung z. B. eines neuen Gebäudekomplexes, einer Deponie oder einer Umnutzung zu ermöglichen. Dabei sind gleichzeitig alle Planungspflichten der Behörden zu erfüllen, die Akteure sollen am Planungsprozess beteiligt werden und die Betroffenen ihre Rechte wahren können. Um solchen Forderungen gerecht zu werden, müsste der Nutzungsplan allerdings etwas anders ausgestaltet werden, als dies die Kantone in ihren Gesetzen vorgesehen haben. Probleme, wie sie etwa bei der Zürcher Bau- und Zonenordnung (BZO) aufgetreten sind, häufen sich: Planungsprozesse können vielerorts nicht mehr zeitgerecht abgeschlossen werden. Konflikte müssen ausgetragen werden, dies ist unbestritten aber nicht auf Kosten der Durchführung einer Gesamtplanung.

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Schweizer Ingenieur und Architekt

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Nr.49

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S.11-14

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