Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Lizenzversagungsgrundes § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PostG.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2001/1620

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DI

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Abstract

Thema der Arbeit sind die verfassungsrechtlichen Bedenken des § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Postgesetz (PostG). Diese Vorschrift weist mit dem 1998 in Kraft getretenen Postgesetz, den Lizenzversagungsgrund aus. Danach ist die Erteilung einer begehrten Lizenz zu versagen, wenn der Antragsteller wesentliche Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet. Die Autorin geht der Frage nach, ob diese Versagung den Anforderungen der Verfassung genügt. Zunächst erfolgt eine Betrachtung des den Regelungskomplex Postgesetz bestimmenden Gegenstandes - des Unternehmens Deutsche Post AG - und der ihn umgebenden Rahmenbedingungen. Eine eingehende Betrachtung zeigt auf, dass die Vorschrift keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes beinhaltet. Weder die Ungleichbehandlung der Mitbewerber der Deutschen Post AG im Verhältnis zu dem Unternehmen Deutsche Post AG noch die Ungleichbehandlung der Mitbewerber im Vergleich mit anderen Unternehmern personalintensiver Branchen verstößt gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Dies ist durch sachgerechte Regelungsziele gerechtfertigt. Zu Schluss geht die Autorin auf die europarechtliche Würdigung des Lizenzversagungsgrundes ein. kirs/difu

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187 S.

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Schriften zum öffentlichen Recht; 846