Wiederertüchtigung der Anhalter Bahn in Berlin. BVerwG, Urteil vom 24.9.2003 - 9 A 69/02.
Heymann
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Heymann
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Köln
item.page.language
item.page.issn
0012-1363
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
§ 74 VwVfG; §§ 18, 20 AEG; § 173 BauGB; § 41 BImSchG; § 1 f. 16. BImSchV; § 7 BauO Bln: 1) Bei der Wiederertüchtigung der Anhalter Bahn in Berlin als Hauptverbindung im transeuropäischen Eisenbahnnetz ist der Bahn auf dem vorhandenen Bahndamm eine Flächenbewirtschaftung zuzugestehen, die dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel Rechnung trägt, das Streckennetz nach Bedarf zukünftigen Entwicklungen anzupassen. 2) Auch bei mit Schienenverkehrslärm vorbelasteten Hochhäusern darf nicht davon ausgegangen werden, dass der für die niedrigere Umgebungsbebauung angestrebte Schutzstandard ausreicht, um dem von § 41 Abs. 2 BImSchG geforderten Vorrang des aktiven Lärmschutzes Rechnung zu tragen. Das mit einer Hochhausbebauung einhergehende Lärmschutzproblem ist vielmehr auf der Grundlage einer differenzierten Kosten-Nutzen-Analyse einer ausgewogenen Lösung zuzuführen. difu
Description
Keywords
Journal
Deutsches Verwaltungsblatt
item.page.issue
Nr. 6
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 380-382