Stadtentwicklung, Verwaltungsreform und Recht.
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SEBI: 90/3015-4
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Abstract
Raumordnung und Städtebau müssen dem Zurückbleiben von Gebieten und Städten entgegenwirken und helfen, die Erneuerung und intensive Entwicklung der Städte und Dörfer konsequent durchzusetzen. Als geeignet für die Leitung und Organisation der Raumplanung und des Städtebaus werden die sich abzeichnenden Verwaltungsebenen (Städte und Gemeinden, Kreise, Länder) zugrunde gelegt. Damit verbunden sind eine entscheidende Bedeutungszunahme der kommunalen Ebene, die Verminderung der Anzahl der Kreise und die Bildung von Ländern mit größeren staatsrechtlichen Befugnissen. Neben den staatlichen Strukturen sollten Fachverbände, gemeinnützige Vereinigungen oder ähnliche Organisationen gebildet werden, die der Kommunikation und Interessensicherung von Kommunen sowie Regional- und Stadtplanern dienen. isa/difu
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Städtebaurecht, Raumordnung, Städtebau, Stadterneuerung, Verwaltungsstruktur, Kommunalverwaltung, Kreisverwaltung, Länderrecht, Verwaltungsreform, Forschungsorganisationen, Planungsbüro, Stadtentwicklungspolitik, Verwaltungsrecht
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In: Gesellschaftskonzeption und Stadtentwicklung.Hrsg.: Bauakademie der DDR, Institut für Städtebau und Architektur., Berlin/DDR:(1990), S. 39-41, Abb.
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Städtebaurecht, Raumordnung, Städtebau, Stadterneuerung, Verwaltungsstruktur, Kommunalverwaltung, Kreisverwaltung, Länderrecht, Verwaltungsreform, Forschungsorganisationen, Planungsbüro, Stadtentwicklungspolitik, Verwaltungsrecht
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Bauforschung, Baupraxis; 274