§ 2 MHG. OLG Hamburg, Rechtsentscheid v. 16.2.1983 - Az. 4 U 7/83.
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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RE
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Zusammenfassung
Ein Mieterhöhungsverlangen, in welchem die Wohnung des Mieters unterhalb des Oberwertes des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels eingeordnet wird und das daneben einen prozentualen Aufschlag wegen der seit der Erhebung der Daten zum Mietenspiegel verstrichenen Zeit enthält, welcher dazu führt, dass das Erhöhungsverlangen den Oberwert des zugrunde gelegten Rasterfeldes übersteigt, ist nur bis zu dem Betrage formell wirksam, von welchem ab der Vermieter den prozentualen Aufschlag vorgenommen hat. Der Rechtsentscheid stützt sich auf § 2 MHG. -y-
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Mietpreis, Mieterhöhung, Mietspiegel, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.7, S.245-246, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Mietpreis, Mieterhöhung, Mietspiegel, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil