Faktische Einwirkungen auf vormerkungsbetroffene Grundstücke. Gleichzeitig ein Beitrag zum Unwirksamkeitsbegriff der §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2000/32

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DI

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Abstract

Der Untersuchung liegt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5.5.1991 zugrunde. der BGH nimmt den Standpunkt ein, dass der Vormerkungsberechtigte, dem das Grundstück aufgelassen wurde, in seiner Eigenschaft als Anwartschaftsberechtigter deliktisch auch gegenüber unzulässigen Vertiefungen geschützt werden soll. D.h., dass der Vormerkungsberechtigte dann einen eigenen Schadenersatzanspruch wegen des Substanzschadens hat, wenn sein Anwartschaftsrecht bei Eintritt der Vertiefungsschäden bestand und feststeht, dass der daraus folgende Schaden allein bei ihm verbleibt. Der Autor untersucht, ob hierdurch ein vom Gesetz nicht vorgesehener Schutz geschaffen wurde. Besondere Berücksichtigung findet der Fall, dass ein vormerkungswidriger Dritterwerb stattgefunden hat. kirs/difu

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185 S.

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Schriften zum bürgerlichen Recht; 203