Die Teilnahme des Staates am wirtschaftlichen Wettbewerb.

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SEBI: Ser 567-18

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Zusammenfassung

Die aktive und unmittelbare Teilhabe am Wirtschaftsverlauf zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken, d. h. zur Erlangung, Produktion oder Verteilung von Wirtschaftsgütern, bildet den Gegenstand der Untersuchung. Ob auch sie im Hinblick darauf, daß sich der Staat seiner Beteiligungen vielfach zu politischen Zwecken im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik bedient, als Wahrnehmung staatlicher Aufgaben und Funktionen, Bestandteil öffentlicher Verwaltung ist, wird im Zusammenhang mit einer Bestimmung des Standorts der staatlichen Wettbewerbsteilnahme und ihrer Handlungsmaximen geprüft. Der Darstellung des Verhältnisses der öffentlichen Wettbewerbsunternehmen zur öffentlichen Verwaltung einerseits und zu den privaten Wettbewerbsteilnehmern andererseits geht die Frage voraus, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich der Staat am wirtschaftlichen Wettbewerb überhaupt beteiligen darf, weil sich staatliches Handeln am Allgemeinwohl zu orientieren hat. kp/difu

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Wettbewerb, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsverfassung, Kommunalwirtschaft, Daseinsvorsorge, Zulässigkeit, Privatrecht, Staat, Subsidiarität, Unternehmen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Gemeindeunternehmen, Recht, Wirtschaft

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Stuttgart: Kohlhammer (1968), 294 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Heidelberg 1967)

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Wettbewerb, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsverfassung, Kommunalwirtschaft, Daseinsvorsorge, Zulässigkeit, Privatrecht, Staat, Subsidiarität, Unternehmen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Gemeindeunternehmen, Recht, Wirtschaft

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Res publica. Beiträge zum öffentlichen Recht; 18