Verfassungskonflikt zwischen der Ostfriesischen Landschaft und dem Königreich Hannover.

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SEBI: 73/3552

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Nach der Schlacht bei Jena und Auerstädt gegen Frankreich im Jahre 1806 mußte Preußen, das seit 1715 Landesherr Ostfrieslands war, dieses an Frankreich abtreten, um nach der Niederlage Napoleons in der Schlacht bei Leipzig erneut die Herrschaft zu übernehmen. Aufgrund der Reichenbacher Konvention von 1813 fiel Ostfriesland an das Königreich Hannover. Preußen hatte die alte ostfriesische Verfassung anerkannt, dem Land sogar Sonderrechte eingeräumt, wie etwa das Recht der Erhebung, Bewilligung und Verwaltung der Landesmittel. Außerdem waren die Ostfriesen von der Militärpflicht befreit. Hannover stand dagegen nach dem Friedensschluß von 1815 vor dem Problem, seinen sieben Provinzen eine gemeinsame Verfassung geben zu müssen. Da Ostfriesland befürchtete, nicht nur seine verfassungsmäßigen Rechte, sondern auch seine Sonderrechte zu verlieren, entzündete sich mit Hannover ein Verfassungsstreit, der erst nach über dreißig Jahren 1846 gelöst werden konnte. Die Untersuchung, die die einzelnen Stationen auf dem Wege zur Lösung des Konflikts darstellt, kommt zu dem Ergebnis, daß die Ostfriesen sich weitgehend ihre früheren Rechte sichern konnten. Nur die Sonderrechte mußten sie aufgeben. eb/difu

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Verfassungskonflikt, Verfassungsgeschichte, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte

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Kiel: (1973), VIII, 197 S., Lit.

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