Verfassungsrechtliche Überlegungen zur Felbertauernmaut als Beispiel der Straßensonderfinanzierung.

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BBR: Z 2462

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Der österreichische "Verfassungsrechtler" kritisiert, gestützt auf die Gesetzeslage, dass die kürzeste Verbindung zwischen den seit 1919 getrennten Landesteilen Osttirol und Nordtirol trotz ihrer staatsstrukturellen Bedeutung willkürlich nicht als Bundesstraße, sondern als Privatstraße einer Nichtgebietskörperschaft deklariert wurde. Er weist auf einen Rechtsformenmissstand hin, bei dem der Bund in Form der Felbertauern AG die gesetzlich den Bund treffende Straßenbaulast zum Teil auf andere Gebietskörperschaften abgewälzt und die Verfassungs- und gesetzwidrige öffentlich-rechtliche Maut in ein privatrechtliches Entgelt verwandelt hat. (ho)

Beschreibung

Schlagwörter

Straßenbau, Bundesstraße, Straßenbaufinanzierung, Privatstraße, Straßenbaulast, Maut, Verfassungsrecht

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In: Verkehrsannalen, Wien 30(1984), Nr.1, S.17-26, Lit.

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Straßenbau, Bundesstraße, Straßenbaufinanzierung, Privatstraße, Straßenbaulast, Maut, Verfassungsrecht

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