Von der Kette profitieren. Energiewirtschaft.

Eppinger
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Eppinger

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DE

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Seit den 1980er Jahren hat ein beschleunigter Fusions- und Konzentrationsprozess dafür gesorgt, dass der Strommarkt in der Bundesrepublik Deutschland von vier Großkonzernen dominiert wird. Die Konzerne erzeugen rund 80 Prozent der gesamten Strommenge in ihren zentralen Kraftwerken und verteilen sie über die fast ausschließlich in ihrem Besitz befindlichen Netze zu ihren Bedingungen und Preisen an die Verbraucher. Dieses zentralistische Versorgungssystem ist nicht alternativlos. Durch die Weiterentwicklung dezentraler Techniken kann bereits heute überall Strom erzeugt werden und die politisch initiierte Energiewende bietet Städten und Gemeinden die Chance, selbst wirtschaftlich erfolgreich tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag dargestellt, was im Zusammenhang mit dem Aufbau dezentraler erneuerbarer Versorgungsstrukturen wichtig ist. Vor allem aber gibt der Beitrag Hinweise, wie Städte und Gemeinden mit ihren Stadtwerken und Bürgern den Wandlungsprozess aktiv mitgestalten und von ihm direkt profitieren können. Zur Verdeutlichung der Vorteile kommunaler Eigenständigkeit bei der Stromversorgung durch erneuerbare Energien werden die Berechnungen des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) herangezogen. Schon allein über Gewerbe- und Einkommensteuern sowie Pachtzahlungen lassen sich Einnahmen für den kommunalen Haushalt erzielen. Vor allem beim Eigenbetrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen können die Erlöse noch einmal erheblich gesteigert werden. Je mehr Stufen der breit gefächerten Wertschöpfungskette in einer Kommune angesiedelt sind, desto höhere Einkommen, Gewinne und Steuern können erzielt werden. Ein bedeutender Punkt für die eigenständige Energieversorgung ist die Verfügungsmacht über den Betrieb der Netze. Wenn die Kommunen die Netze nicht zurückkaufen können oder wollen, sollten sie zumindest die Konzession an einen unabhängigen regionalen Energieversorger vergeben.

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Der Gemeinderat

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Nr. 1

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S. 18-19

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