Möglichkeiten für eine Integration der Behinderten in den öffentlichen Nahverkehr.

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IRB: Z 539

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Der Verkehr und seine Leistungen sind, was in der Diskussion zuweilen verkannt wird, nicht Selbstzweck. So dient auch die Integration der Behinderten in den öffentlichen Verkehr der besseren Integration der Behinderten in die Gesellschaft. Erster Bereich der Verbesserungen sind die baulichen Maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen. Festlegung des Bundesministers für Verkehr: z.B. in der DIN-Norm 18 024 für Bundesfernstraßen. Solche baulichen Maßnahmen sind: behindertengerechte WC's, Sanitärräume. Zweiter Bereich ist der behindertengerechte Bau von Haltestellen im ÖPNV. Hierzu gibt es eine Studienarbeit der Studiengesellschaft für Unterirdische Verkehrsanlagen STUVA. Möglichkeiten sind Rampen, schräge Ebenen, Fahrsteige, Aufzüge, höhengleiche Übergänge, aber auch Sonderfahrdienste, 3. Bereich: behindertengerechte Fahrzeuge. ei

Beschreibung

Schlagwörter

Verkehr, Öffentlicher Verkehr, Nahverkehr, Behinderter, Integration, Maßnahme, Verkehrsfläche, Haltestelle, Rampe, Aufzug, Fahrsteig, Beratung, Bauvorschrift, Tarifgestaltung

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Neue Heimat 28(1981)Nr.11, S.22-23

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Verkehr, Öffentlicher Verkehr, Nahverkehr, Behinderter, Integration, Maßnahme, Verkehrsfläche, Haltestelle, Rampe, Aufzug, Fahrsteig, Beratung, Bauvorschrift, Tarifgestaltung

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