Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung als konstitutives und politisches Element unserer staatlichen Ordnung.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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RE

Zusammenfassung

40 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges steht die kommunale Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland sowohl verfassungsrechtlich als auch verfassungspolitisch auf festem Fundament. Von Krise kann keine Rede sein; Gefährdungen sind trotz der Reformen der 60er und 70er Jahre auf einigen Feldern nicht zu übersehen, sie sind aber beherrschbar. Dazu müssen mindestens mittelfristig die richtigen Maßnahmen getroffen oder fortgesetzt werden. Dazu gehört die Reduzierung der Pflichtgesetze und der Abbau der staatlichen Regelungsdichte, die Sicherung und Verstetigung der Gemeindefinanzen, ebenso wie die Zurückhaltung der Rechtsprechung in kommunalen Gestaltungsfragen. Ferner ist die Beschränkung der Gemeinderäte auf die Kommunalpolitik einerseits zu fordern und andererseits eine Aktivierung des Bürgerinteresses und des Bürgerengagements für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Insgesamt versucht der Aufsatz einen Überblick darüber zu geben, was sich nach den Reformen der 60er und 70er Jahre auf kommunaler Ebene geändert hat und wie es weitergehen wird.(-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Gemeindegebietsreform, Gemeindefinanzen, Gemeindefinanzreform, Gemeindefinanzausgleich, Funktionalreform, Kommunale Selbstverwaltung, Planungshoheit, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Gemeindeaufgabe, Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Grundgesetz, Artikel 28, Staat/Verwaltung, Gemeinde

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Verwaltungsrundschau, 32(1986), Nr.8, S.241-249, Lit.

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Gemeindegebietsreform, Gemeindefinanzen, Gemeindefinanzreform, Gemeindefinanzausgleich, Funktionalreform, Kommunale Selbstverwaltung, Planungshoheit, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Gemeindeaufgabe, Bürgernähe, Bürgerbeteiligung, Grundgesetz, Artikel 28, Staat/Verwaltung, Gemeinde

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