Krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse (insbes. PTBS und Suizid).
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Abstract
Die Begründungen zur Feststellung krankheitsbedingter Abschiebungshindernisse von Asylbewerbern beziehen sich häufig auf Vorliegen einer schwerwiegenden Traumatisierung oder Depression aufgrund von Schockerlebnissen im Heimatland. Bei den beauftragten Gutachten handelt es sich nicht selten um Gefälligkeitsgutachten mit auffallend gleichen Mustern und Inhalten. Häufig wird der Gutachtenauftrag auch auf die Frage der Reisefähigkeit eingeschränkt. Der Beitrag untersucht die Qualität von medizinischen Beurteilungen und deren Rechtsfähigkeit bei Abschiebeentscheidungen. kr/difu
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 1
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S. 7-13