Lebensmittelrecht und Schlachthofprivatisierung.

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SEBI: 88/4647-4

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Zieht man die Gebots-, Verbots-, Straf- und Bußgeldvorschriften des Lebensmittelrechts heran, so denkt man im Hinblick auf den Adressaten an Betriebsinhaber allenfalls noch an verantwortliche Mitarbeiter. Trägergesellschaften, die im Regelfall nur zur Gründung bzw. Verwaltung des privatisierten Schlachthofes oder Fleischggroßmarktes gegründet wurden, sind als lebensmittelrechtlich Betroffene nur schwer vorstellbar. Bei genauer Untersuchung relevanter Tatbestände konnte man jedoch feststellen, daß auch Trägergesellschaften von dem Normbereich des Lebensmittelrechts erfaßt werden können. Einzelne Vorschriften sind erkennbar auch auf Trägergesellschaften anwendbar. Ein Großteil wesentlicher Verordnungen jedoch zeigen erst bei genauer Durchsicht ihre Anwendbarkeit. In diesem Beitrag wird der Umfang der lebensmittelrechtlichen Verantwortung näher untersucht und dargestellt. geh/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Nahrung-Genussmittel-Industrie, Schlachthof, Lebensmittelrecht, Privatisierung, Rechtsverordnung, Anwendung, Privatunternehmen, Trägerorganisation, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft

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Heidelberg: Selbstverlag (1977), 10 S.

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Nahrung-Genussmittel-Industrie, Schlachthof, Lebensmittelrecht, Privatisierung, Rechtsverordnung, Anwendung, Privatunternehmen, Trägerorganisation, Verwaltungsrecht, Recht, Wirtschaft

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Schriftenreihe des Instituts für nationale und internationale Fleischwirtschaft; 33