Umweltgefährdende Abfallbeseitigung. Eine strafrechtliche Studie zu § 326 StGB unter Berücksichtigung von Kriminologie und Kriminalistik.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 92/4627

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Abstract

Der § 326 des Strafgesetzbuches (StGB) schreibt eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe für denjenigen vor, der umweltgefährdende Abfallstoffe unbefugt lagert oder beseitigt. Die Arbeit nimmt eine umfassende Bewertung dieser Regelung vor, unter Einbeziehung der Entstehungsgeschichte des § 326 und insbesondere der praktischen Aspekte der Kriminologie (Soziale Aspekte der Straftat) und Kriminalistik (praktische Möglichkeit der Bekämpfung der Kriminalität durch die Strafverfolgungsbehörden). Es stellt sich heraus, daß die gegenwärtige Fassung des § 326 nicht wirklich geeignet ist, die Umweltkriminalität auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung einzudämmen. Dies liegt nicht nur an der Regelung selbst, sondern auch an der geringen Möglichkeit ihrer praktischen Umsetzung. Der Autor schlägt zur Lösung dieser praktischen Probleme neben einer Neufassung des § 326 Reformen in den Verwaltungsbehörden sowie eine bessere Ausbildung und Ausrüstung der Polizei vor. lil/difu

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XXXII, 313 S.

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