Gestaltungsverordnungen in der Vergangenheit.
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1984
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BBR: Z 99
IRB: Z 899
SEBI: Zs 2476-4
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SEBI: Zs 2476-4
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Zusammenfassung
Soll die Stadtgestaltung nicht allein der Eigenentwicklung oder der Durchsetzung aktueller, häufig nur kurzlebiger Trends überlassen werden, ist die Aufstellung gewisser Regeln erforderlich, die dem Baugeschehen einen Rahmen setzen. Über allgemeine Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen im Bauordnungsrecht der Länder haben die Gemeinden das Recht, durch Erlass von örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung, sog. "Gestaltsatzungen", auf die Gestaltung ihres Ortsbilds hinzuwirken. Es wird dargelegt, dass das Ringen um die "schöne Stadt" mittels Bau- und Gestaltungsverordnungen zu den Konstanten des Baugeschehens seit dem frühen Mittelalter gehört. Dieser historische Rückblick will jedoch kein Legitimationsnachweis für heutige Gestaltungsverordnungen sein. hez
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Mitteilungen.Landesentwicklungsgesellschaften und Heimstätten, Bonn (1983) Nr.3, S.15-22, Abb., Lit.