Vertrauensschutz bei der Umgestaltung des Systems der geschlossenen Versorgungsgebiete.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/956

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DI

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Abstract

Gemeinsames Ziel der Elektritzitätsrichtlinie der EG ist ein wettbewerblich strukturierter deutscher Energiemarkt. Dazu sind Eingriffe in die von den deutschen Energieversorgungsunternehmen durchgeführten Demarkations- und Konzessionsverträge erforderlich. Die deutschen Energieversorger wurden durch die Bundesrepublik Deutschland intensiv in ihrer Investitionstätigkeit beeinflusst und konnten sich wegen dieser Pflichtenstellung auf eine Änderung der Rahmenbedingungen nicht einstellen. Deshalb dürfen sie darauf vertrauen, daß ihnen ihre Ausschließlichkeitsstellung im Versorgungsgebiet bis zur Amortisierung dieser Investition erhalten bleibt. Der Autor entwickelt allgemeine Grundsätze für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit hoheitlicher Eingriffe in laufende Verträge. Schließlich wird auch die Bedeutung des im europäischen und deutschen Recht mit Verfassungsrang gewährleisteten Vertrauensschutzes bei Eingriffen in die Gebietsschutzverträge dargestellt. kirs/difu

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189 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2241