Wege zur kommunalen Gesamtstrategie. Sieben Schritte strategischer Steuerung.
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Köln
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Abstract
Aufbauend auf den KGSt-Berichten zum strategischen Management und im Zuge der Weiterentwicklung durch die KGSt-Berichte zum Kommunalen Steuerungsmodell (KSM) und zum Leitbild Bürgerkommune, wird dargestellt, wie eine kommunale Gesamtstrategie entwickelt und in die Steuerung implementiert werden kann. Die eher programmatischen Ausführungen zum strategischen Management werden so durch einen praktischen Handlungsansatz komplettiert. Der umsetzungsorientierte Ansatz erleichtert das Handeln in einem überaus wichtigen Steuerungsbereich. In sieben Schritten, die sich am KGSt-Steuerungskreislauf orientieren, wird dabei strategisches Management "handfest" gemacht. Kommunen, die schon eine Gesamtstrategie entwickelt haben, können die Empfehlungen für die Fortentwicklung ihrer Gesamtstrategie nutzen. Die KGSt empfiehlt, sieben Schritte zur strategischen Steuerung als Handlungsrahmen anzuwenden, jedoch flexibel auf die örtliche Situation einzugehen, um eine für die jeweilige Kommune passende Vorgehensweise zu etablieren. Der Bericht soll Kommunen dabei im Hinblick auf ihre Strategiefähigkeit, Strategiebildung und strategische Steuerung unterstützen. Ziel ist zusätzlich, die bisher in Kommunen häufig separat genutzten Steuerungsinstrumente (z. B. Fachstrategien. Produkthaushalt, Budgetierung, dezentrale Ressourcenverantwortung, Controlling, Kontraktmanagement) zu einem für Steuerungszwecke effektiv nutzbaren Gesamtsystem zu verknüpfen. Eine kommunale Gesamtstrategie bildet das Dach des strategischen Managements und ist deshalb hierfür der Ausgangspunkt. Um Wirkungen entfalten zu können, muss die Gesamtstrategie in Fachstrategien konkretisiert, mit dem Haushalt verknüpft und durch praktisches Handeln umgesetzt werden - wird sie in den fortlaufenden Steuerungskreislauf integriert. Bei der Implementierung und Umsetzung der Gesamtstrategie müssen insbesondere Verwaltungsvorstand als Kollegialorgan und die Fachbereichsmanager zusammen arbeiten.
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117 S.
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KGSt-Bericht; 2015, 6