Abschreibung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Zweites Wohnungsbaugesetz, § 105, Abs. 1, Zweite Berechnungsverordnung 1979, § 25. OVG Bremen, Urt. v. 25.5.1982 - OVG 1 BA 72/81.
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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
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Zusammenfassung
Es ist rechtmäßig, wenn die Bewilligungsbehörde bei der Gewährung von Zuschüssen zur Einhaltung von Mietobergrenzen im öffentlich geförderten sozialen Mietwohnungsbau keine höheren als die Abschreibungssätze des § 25 Abs. 3 II. BV F. 1979 für die Berechnung der laufenden Aufwendungen zugrunde legt. § 25 Abs. 3 II. BV verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das II. WoBauG. Die Vorschrift stimmt mit Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigungsnorm in § 105 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a und b des II. WoBauG überein. -y-
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Bundesbaublatt 31(1982)Nr.12, S.866-867