Zum Verhältnis von Bauleitplanung und kommunaler Entwicklungsplanung.
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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zur Bauleitplanung, deren Planungsaussagen durch das BBauG vorgegeben werden, gibt es keinen rechtsverbindlichen Rahmen fuer Inhalte und Ziele einner kommunalen Entwicklungsplanung. Das dadurch entstandene nachteilige Spannungsverhaeltnis zwischen beiden Planungsebenen kann nur durch Koordinierung der Planungsziele, Offenlegung der Planungsfolgen und durch planungspolitisch langfristige Zielabsicherungen der Entwicklungsplanung abgebaut werden. Beschrieben werden Inhalte beider Planungsebenen und Ansaetze zur Koordinierung ihrer Planungsziele. za
Beschreibung
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Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Rahmenplanung, Entwicklungsplanung, Kommune, Inhalt, Ziel, Planungsebene, Instrumentarium, Koordinierung
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Der Städtetag, Stuttgart 34(1981)Nr.12, S.802-804
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Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Rahmenplanung, Entwicklungsplanung, Kommune, Inhalt, Ziel, Planungsebene, Instrumentarium, Koordinierung