Das Recht der Wohnungswirtschaft nach dem Einigungsvertrag in den fünf neuen Bundesländern. Einführung und Dokumentation.

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1990

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SEBI: 92/638-4
BBR: C 21 084

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Die Rechtslage in der Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern wird nach dem 3. Oktober 1990 durch den Einigungsvertrag bestimmt und zwar in der Anlage I (Überleitung von Recht der BRD) und Anlage II (Fortgeltendes Recht der DDR). Im einführenden Teil des Bandes wird die neue Rechtslage für folgende Bereiche vorgestellt: die volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft, die Wohnungsgenossenschaft und die enteigneten bzw. in anderer Form entzogenen Grundstücke. Ferner wird das neue Miet-, Steuer-, Arbeits- und Bilanzrecht skizziert. Im Dokumentationsteil werden Anlage I und II mit dem Gesetzestext wiedergegeben, wobei alle Ressortbereiche abgedeckt werden. gb/difu

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Köln: (1990?), getr.Pag.

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