Öffentliches und Privatrecht im Straßen- und Wasserrecht.
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SEBI: 73/686
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Zusammenfassung
Es wird eine Antwort auf die Frage gesucht, ob öffentliches und Privatrecht für Straßen und Gewässer nebeneinander ihre Berechtigung haben. Das geltende Wege- und Wasserrecht sieht überwiegend eine gegenseitige Ergänzung jener beiden Rechtskategorien vor. Nach welchen Leitgedanken es deren Einflußbereich abgrenzt und welche unterschiedlichen Wirkungen Öffentliches und Zivilrecht im einzelnen für Straßen und Gewässer haben, wird in Abschnitt A erörtert. Abschnitt B beschäftigt sich mit der Forderung nach einem einheitlichen öffentlichrechtlichen Status für öffentliche Sachen. Abschnitt C widmet sich dem öffentlichen Eigentum im heutigen Wegerecht Hamburgs und Wasserrecht Baden-Württembergs. In Abschnitt D schließt sich eine Untersuchung des Rechtsinstituts ,,domaine public'' im französischen Verwaltungsrecht an. Auf der Basis dieses Materials wird dann die eingangs erwähnte Frage nach der Berechtigung des Nebeneinander von Öffentlichem und Privatrecht für Straßen und Gewässer aus der Sicht des Verfassers beantwortet.
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Schlagwörter
Recht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Wegerecht, Zivilrecht, Rechtswissenschaft, Straßenrecht
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München: Bauknecht (1972) XXIV/145 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg/(Breisgau 1971)
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Recht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Wegerecht, Zivilrecht, Rechtswissenschaft, Straßenrecht