Baudispensverträge. Bedeutung - rechtlicher Charakter - Zulässigkeit.

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SEBI: Ser 179-32

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Abstract

Im Gegensatz zum Bürger ist die Verwaltung in der Lage, die von ihr zu regelnden Tatbestände mit einseitigen Anordnungen zu gestalten, die man Verwaltungsakt nennt. Neben diesem Institut tritt der verwaltungsrechtliche Vertrag immer häufiger auf. Die Behörde kann den Bürger mit einem solchen Vertrag verpflichten, eine bestimmte Gegenleistung für das Verwaltungshandeln zu erbringen. Baudispensverträge eröffnen die Möglichkeit, für eine erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung eine Gegenleistung zu fordern. Die Neuordnung des Baurechts durch Bundes- und Landesgesetze nahm besonderen Einfluß auf diese Verträge. Im ersten Teil prüft der Verfasser, inwieweit ein Bedürfnis für Baudispensverträge besteht und welche Bedeutung ihnen zukommt. Daran schließen sich Betrachtungen über Zulässigkeit und Rechtsnatur derartiger Verträge an. Eine gesetzliche Ausgestaltung fand das behandelte Thema in den r r 54 bis 62 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes vom 25. Mai 1976. ks/difu

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Baudispensvertrag, Dispens, Verwaltungsvertrag, Sonderrechtstheorie, Subjektionstheorie, Subordination, Gleichheitssatz, Verwaltungsrecht, Baurecht, Gesetzgebung, Methode, Theorie, Verwaltung/Öffentlichkeit

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Stuttgart: Kohlhammer (1964), 89 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1963)

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Baudispensvertrag, Dispens, Verwaltungsvertrag, Sonderrechtstheorie, Subjektionstheorie, Subordination, Gleichheitssatz, Verwaltungsrecht, Baurecht, Gesetzgebung, Methode, Theorie, Verwaltung/Öffentlichkeit

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Verwaltung und Wirtschaft. Schriftenreihe der westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien; 32