Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung als bedeutende Faktoren des Umweltschutzes in Jugoslawien.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Raumplanung diente in Jugoslawien zunächst der Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur. Erst Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre wurden Raumpläne erarbeitet, in denen wirtschaftliche Interessen (z.B. Fremdenverkehrsförderung) mit den Belangen des Umweltschutzes in Einklang gebracht werden sollten. Raumpläne hatten damals jedoch keine gesetzliche, sondern nur beratende Kraft. Erst Anfang der 80er Jahre wurde aktiver und präventiver Umweltschutz in einigen Republiken Jugoslawiens durch Raumplanungsgesetze vorgeschrieben. Die eindeutigste gesetzliche Grundlage bildete das Raumplanungsgesetz der Republik Kroatien, das zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der Planungspraxis verpflichtet. Die Erarbeitung der zweistufigen (vorläufigen und endgültigen) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll von einer unabhängigen Kommission fachlicher und wissenschaftlicher Institutionen beurteilt und unterstützt werden. Es ergeben sich jedoch Probleme: Der Mangel an grundlegenden Daten über die Umwelt erschwert eine sinnvolle UVP; die Finanzierung der UVP muß vom Investor getragen werden, was die Ergebnisse verfälschen könnte; die Erstellung von UVP ist nicht in allen jugoslawischen Republiken verbindlich. Da Umweltschutz aber ein raumübergreifendes Ziel ist, soll dieses Problem durch Ergänzung in Raumplanungsgesetzen der Teilrepubliken gelöst werden. -
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumplanung, Raumplanungsrecht, Umweltschutz
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 47(1989), H.2/3, S.111-116, Abb.
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumplanung, Raumplanungsrecht, Umweltschutz