Sozialdatenschutz in der Jugendhilfe.

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Münster

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SEBI: 97/1266
DST: Wa/612
VfK: 96/907

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RE

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Abstract

Sozialdatenschutz, wie er für das Recht der Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich ist, ist in einer Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Mit dem Kapitel über den "Schutz personenbezogener Daten" im KJHG wurden erstmals in der Jugendhilfe eigenständige Datenschutzregelungen festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat damit die jugendhilfespezifischen Besonderheiten geregelt und neue Anforderungen an die Praxis gestellt. Weitere bereichsspezifische Regelungen finden sich in unterschiedlichen Teilen des Sozialgesetzbuches, z.B. SGB I und X. Hinzu kommen die allgemeinen Regelungen (z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze, Strafgesetzbuch, u.v.m.) Das Buch will einen Überblick über das verschaffen, was Sozialdatenschutz bedeutet, was seine wesentlichen Prinzipien sind, welche Inhalte die unterschiedlichen Regelungen haben und wie ihr Zusammenspiel für eine effektive sozialpädagogische Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe gesehen werden kann. difu

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432 S.

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Soziale Praxis; 13