Trödelmarkt als großflächiger Einzelhandelsbetrieb oder als Einkaufszentrum? §§ 8, 11 III BauNVO. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21.7.1995 - 10 B 1978/95, rechtskräftig.

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Datum

1995

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Herausgeber

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DE

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ISSN

0340-7489

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem Gelände eines Autokinos einmal wöchentlich einen Trödelmarkt zu veranstalten. Die Nutzungsänderung wurde zunächst genehmig, danach mit der Begründung, der Trödelmarkt sei als großflächiger Einzelhandelsbetrieb einzustufen, wieder aufgehoben. Die dagegen gerichtete Klage des Veranstalters war erfolgreich. Mit der Vermietung von Teilflächen an einzelne Anbieter entsteht kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb. In der Begründung zu den - in der Literatur nicht eindeutig gefaßten - Merkmalen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Baurecht

Ausgabe

Nr.6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.821-823

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