Denkmalpflege im Leben der Gesellschaft. 2. Internat. Kongr. f. Altstadt u. Baukultur in Graz.

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SEBI: Zs 3421-4
IRB: Z 1559

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Zusammenfassung

Nach dem Denkmalpflegegesetz der DDR von 1975 sind Denkmale "gegenständliche Zeugnisse der politischen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung im Interesse der sozialistischen Gesellschaft zu Denkmalen erklärt worden sind." Der Autor geht auf die gesellschaftliche Bedeutung von Denkmalen ein, insbesondere auf ihre Dokumentareigenschaft. Anhand von Beipielen beschreibt er die Aufwertung der Denkmale im Heimatbild nach 1945 und stellt dar, wie die Erhaltung und Verbesserung traditioneller gesellschaftlicher oder die Herbeiführung neuer Nutzungen von Denkmalen in der DDR betrieben wird. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtbildpflege, Nutzungsart, Gesellschaft, Denkmalbegriff, Denkmalschutz

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ISG-Nachrichten, Graz (1985), Nr.1, S.14-16, Abb.

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Stadtbildpflege, Nutzungsart, Gesellschaft, Denkmalbegriff, Denkmalschutz

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