Konjunkturpolitik des Bundes in finanzverfassungsrechtlicher Sicht.

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SEBI: 71/2290

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Nach Art. 109 II GG haben ,,Bund und Länder . . . bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des qesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen''. Bei Erlaß des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. 6. 67 wurde deutlich, daß die eigentliche verfassungsrechtliche Problematik wirtschaftslenkender Maßnahmen des Staates weniger im Grundrechtsteil als vielmehr im organisationsrechtlichen Teil der Verfassung liegt. Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit dem Finanzverfassungsrecht als Teil des verfassungsrechtlichen Organisationsrechts und dessen Verhältnis zur Konjunkturpolitik. Art. 109 II GG steht dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Anhand von drei Problemkreisen des Finanzverfassungsrechtes dem Haushaltsrecht, Notenbankrecht und der föderalen Struktur der Finanzverfassung wird untersucht, inwieweit der Bund als hauptverantwortlicher Träger der Wirtschaftspolitik seiner Verpflichtung zur konjunkturgerechten Haushaltswirtschaft insbesondere in den Ländern und Kommunen nachkommen kann.

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Konjunkturpolitik, Finanzverfassungsrecht, Haushaltsrecht, Finanzplanung, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Recht, Wirtschaft, Finanzen

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München, Frank (1969) XXXV, 192 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1969)

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Konjunkturpolitik, Finanzverfassungsrecht, Haushaltsrecht, Finanzplanung, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Recht, Wirtschaft, Finanzen

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