EuGH stärkt erneut Klagebefugnisse im Umweltrecht.

Berkemann, Jörg
Heymanns
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2021

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Heymanns

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

5471-9

Standort

ZLB: R 620 ZB 7120

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die Århus-Konvention (ÅK) von 1998 eröffnet in ihrem Art. 9 Klagebefugnisse. Der EuGH hat zunächst die unmittelbare Wirkung des Art. 9 Abs. 3 ÅK wegen fehlender "innerstaatlicher" Umsetzung verneint (201 1). Gleichwohl forderte der Gerichtshof eine unionsrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Art. 9 Abs. 3 ÅK (Slowakischer Braunbär). Weitere Entscheidungen in den Jahren 2016 und 2017 verweisen zugunsten des Verbandsklägers nochmals auf Art. 9 Abs. 3 ÅK, nunmehr in Verb. mit Art. 47 GRCh. Der EuGH erstreckt seine bisherige Rechtsprechung in zwei neueren Entscheidungen (C-197/18 und C-535/18) jetzt ausdrücklich auf Individualkläger. Das geschieht recht kompromisslos.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

Ausgabe

1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

1-7

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen