EuGH stärkt erneut Klagebefugnisse im Umweltrecht.
Heymanns
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Datum
2021
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Herausgeber
Heymanns
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
5471-9
Standort
ZLB: R 620 ZB 7120
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Århus-Konvention (ÅK) von 1998 eröffnet in ihrem Art. 9 Klagebefugnisse. Der EuGH hat zunächst die unmittelbare Wirkung des Art. 9 Abs. 3 ÅK wegen fehlender "innerstaatlicher" Umsetzung verneint (201 1). Gleichwohl forderte der Gerichtshof eine unionsrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Art. 9 Abs. 3 ÅK (Slowakischer Braunbär). Weitere Entscheidungen in den Jahren 2016 und 2017 verweisen zugunsten des Verbandsklägers nochmals auf Art. 9 Abs. 3 ÅK, nunmehr in Verb. mit Art. 47 GRCh. Der EuGH erstreckt seine bisherige Rechtsprechung in zwei neueren Entscheidungen (C-197/18 und C-535/18) jetzt ausdrücklich auf Individualkläger. Das geschieht recht kompromisslos.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
Ausgabe
1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
1-7