Die zweite Novellierung der Bayerischen Bauordnung.

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IRB: Z 877

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Schon 1969 wurde die Bayerische Bauordnung aus dem Jahre 1969 novelliert. Das zweite Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung vom 24. Juli 1974 entspricht den Forderungen des Bayerischen Landtages, der Schwerpunkte setzen wollte für Kinder, Behinderte und alte Menschen. Weitere Probleme, die nach einer Klärung verlangten, waren der Schutz der Grünordnung, die Planvorlageberechtigung und die Auswirkungen der Gebietsreform auf die unteren Bauaufsichtsbehörden. Die Erfordernisse der Luftreinhaltung der Wärmeschutz und der Schutz vor Lärm sowie sonstige Beeinträchtigungen der Umwelt sollen stärker als bisher berücksichtigt werden.

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Landesbauordnung, Baurecht

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern (1974) S. 460-463

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Landesbauordnung, Baurecht

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