Die Rechtsstellung der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis.

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SEBI: 70/290

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Zusammenfassung

Der im Kommunalrecht Bayerns verwendete klassische Begriff des übertragenen Wirkungskreises ist gesetzlich nicht festgelegt und bedarf, da er in der Praxis eine große Rolle spielt, einer nach einheitlichen Gesichtspunkten geordneten Erfassung, um vor allem zu einer allgemeinen begrifflichen Umschreibung der gemeindlichen Rechtsstellung in diesem Aufgabenbereich zu kommen und die Folgerungen für die Ausgestaltung der Rechtsstellung im besonderen zu ziehen.Wegen der Bedeutung, die dem übertragenen Wirkungskreis gerade für die kommunalen Verhältnisse Bayerns zukommt, baut die Arbeit weitgehend auf dem Gemeinderecht dieses Landes auf, indem sie die Rechtsstellung, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten zur Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis untersucht und den Einfluß der Fachaufsicht, das staatliche Weisungsrecht, Haftungsprobleme, Kostentragung und Rechtsschutz der Gemeinden gegenüber dem Staat aufzeigt.

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Kommunalrecht, Auftragsverwaltung, Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit, Rechtsprechung, Recht, Gemeindefinanzen, Wirkung, Rechtsstellung, Weisungsgebundenheit

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Augsburg: Blasaditsch (1969) XVIII, 242 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1969)

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Kommunalrecht, Auftragsverwaltung, Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit, Rechtsprechung, Recht, Gemeindefinanzen, Wirkung, Rechtsstellung, Weisungsgebundenheit

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