Raumordnung in Großbritannien.
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1980
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SEBI: 81/3971-4
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Zusammenfassung
Bei unterschiedlicher Rechtssituation in den drei Teilen Großbritanniens wird, abgestellt auf die Rechtslage in England, auf die problemorientierte Regionalisierung der einzelnen Fach- und Nationalpolitiken hingewiesen, wobei das englische Planungssystem durch die Kompetenzverteilung zwischen Central und Local Government geprägt ist. Die erheblichen wirtschaftlichen Disparitäten und das starke Nord-Süd-Gefälle prägen die regionalpolitische Situation. Das Department of Environment (DOE) besitzt die weitgehendste Kompetenz, an der die Anlagerung der Raumordnungsaufgabe an Fachaufgaben deutlich wird. Regionalplanung in der Kompetenz des DOE ist nach englischem Verständnis keine Selbstverwaltungsaufgabe der jeweiligen Region. Auf lokaler Ebene bereitet die Zweiteilung des Planungssystems in strategische und lokale Planung Schwierigkeiten, es fehlt an einem Instrumentarium zur interkommunalen Planungsabstimmung. lt/difu
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In: Werner, Frank u. a.: Raumordnung und Regionalplanung in europäischen Ländern.Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung., Hannover: (1980), S. 49-57, Kt.; Abb.; Tab.; Lit.
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