Immissionsschutz contra energetische Abfallverwertung.
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IRB: Z 836
BBR: Z 372
BBR: Z 372
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Abstract
Obwohl von fachlich kompetenter Seite darauf hingewiesen wird, dass die Technik der Rauchgasreinigung bei der Müllverbrennung weiter fortgeschritten sei als bei Heizkraftwerken mit fossilen Brennstoffen, wird von der Gesetzgebung her die energetische Verwertung von Abfällen immer mehr erschwert. Insbesondere gilt dies auch für kleine Feuerungsanlagen in Gewebebetrieben, in denen bisher Produktionsabfälle und Altöle verbrannt und damit auch genutzt werden konnten. Der Begriff der Abfälle wurde für diesen Bereich weiter gefasst, als dies früher der Fall war. (-z-)
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Abfallverwertung, Luftreinhaltung, Gesetz, Verordnung, Altöl, Brennstoff, Feuerungsanlage, Verbrennungsanlage, Norm, Umweltpflege, Immissionsschutz
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Müll und Abfall, Berlin 18(1986), Nr.4, S.143-146, Lit.
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Abfallverwertung, Luftreinhaltung, Gesetz, Verordnung, Altöl, Brennstoff, Feuerungsanlage, Verbrennungsanlage, Norm, Umweltpflege, Immissionsschutz