Änderungsvorschläge zum VI. Teil - Erschließung des Bundesbaugesetzes. Ergebnis des Arbeitskreises "Erschließungsbeitragsrecht" des Deutschen Städtetages.
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1980
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IRB: Z 197
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4
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Zusammenfassung
Der Arbeitskreis stellt heraus, dass die Vorschriften des BBauG zum Erschließungsbeitragsrecht nur einen groben Rahmen vorstellen. Der Änderungsvorschlag des Arbeitskreises sieht vor, dass künftig kein Beitrag für die tatsächlich entstehenden Kosten einer bestimmten Straße, sondern ein pauschalierter Beitrag zu den fiktiven Kosten einer als typisch angesehenen Straße erhoben wird. Die zu entrichtenden Beiträge sollen nach dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung für die einzelnen Gebietsarten gestaffelt werden. Der Vorzug des Modells ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit und die Verwaltungsvereinfachung. hb
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Die Bauverwaltung 52(1979)Nr.8, S.325-326, Tab.