Plebiszitäre Demokratie und kommunale Selbstverwaltung in der Weimarer Republik.

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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Abstract

In den Jahren 1930-1933 steigerte sich die wirtschaftliche Notlage der Weimarer Republik zu einer Krise der Demokratie. Zur selben Zeit stand auch die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland im Feuer einer heftigen Kritik. Die staatsrechtliche Theorie warf ihr vor, zum pluralistischen Sprengkörper in der Weimarer Republik zu werden. Diese Kritik knüpfte an den gegenüber Parteien und Verbänden erhobenen Vorwurf des Pluralismus an. Hier äußerte sich eine weit verbreitete Aversion gegenüber der Vielzahl selbstverantwortlicher Organisationen der modernen Industriegesellschaft. Dieser Kritik im Namen des demokratischen Staates lag der plebiszitäre Demokratie-Begriff Rousseaus zugrunde. Mit den zentralistischen und totalitären Zügen dieses Modells war allerdings eine politisch relevante Selbstverwaltung nicht zu vereinbaren. Die Gründe für die bereitwillige Rezeption gerade dieser Auffassung sieht der Autor in der Übereinstimmung des Rousseauschen Modells mit den zentralistisch-obrigkeitlichen Aspekten der deutschen konservativen Staatslehre. Die Verbindung von konservativem und radikal-plebiszitärem Denken führte in der Konsequenz zum Begriff des totalen Staates. Die nationalsozialistische Machtergreifung realisierte dann die totalitären Elemente dieser Staatstheorien. Mit der pluralistischen Gesellschaft wurde seit 1933 auch die kommunale Selbstverwaltung aufgehoben.

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Keywords

Kommunale Selbstverwaltung, Weimarer Republik, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Geschichte, Politik, Verwaltung

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 4 (1965), 2/ S. 264-281, Lit.

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Kommunale Selbstverwaltung, Weimarer Republik, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Geschichte, Politik, Verwaltung

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