Fragebögen, Beurteilungsgrundsätze und Auswahlrichtlinien - Die Mitbestimmungsrechte aus §§ 94, 95 BetrVG unter besonderer Beachtung elektronischer Personaldatenverarbeitung.
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SEBI: 85/3722
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 1952 hat das BetrVG von 1972 den Betriebsräten ein Mitspracherecht in personellen Angelegenheiten eingräumt. Dieses Mitspracherecht erstreckt sich auch auf die Mitbestimmung bei Personalfragebögen, allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen und Auswahlrichtlinien (Pargr.Pargr. 94,95 BetrVG) und erlangte durch die zunehmende Automatisierung in der Personalverwaltung und der damit verbundenen Veränderung der Personalplanung und des Ablaufs von Entscheidungsprozessen wieder an Bedeutung. Im Hinblick auf diesen Modernisierungsvorgang ist es bis heute unklar, wie die Mitbestimmung des Betriebsrats beim Computereinsatz innerhalb der Mitbestimmungsgrenzen des Gesetzes von 1972 aussehen muß; mag auch rein formal der Pargr. 94 und Pargr.95 an Bedeutung gewonnen haben. Ausgehend von der ursprünglichen Darstellung der durch die Betriebsratsmitbestimmung in personellen Angelegenheiten geschaffenen Mitsprachemöglichkeiten und ihrer Grenzen, werden die für Fragebögen usw. relevanten Veränderungen durch EDV-Einsätze untersucht und schließlich die Mitbestimmungsrechte nach Pargr.Pargr. 94, 95 BetrVG vor dem Hintergrund der neuen technischen Gegebenheiten erörtert. kp/difu
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Schlagwörter
Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personaldaten, Personalwesen, Personalbeurteilung, EDV, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Allgemein
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Trier: (1984), XXIII, 222 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1984)
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Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personaldaten, Personalwesen, Personalbeurteilung, EDV, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Allgemein