Rechtsgrundlagen für die Planung im ÖPNV. I.

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IRB: Z 71
SEBI: Zs 399-4
BBR: Z 545

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Zusammenfassung

Bei Planung im ÖPNV ist aus rechtlicher Sicht zu unterscheiden zwischen dem Bereich der Bauleitplanung, in dem der ÖPNV lediglich Beteiligter ist, und dem Institut der Planfeststellung beim Stadtbahnbau, für das der ÖPNV selber Träger der Planung ist. Im 1. Teil seiner Überlegungen referiert der Autor über die Beteiligung an der zweistufigen Bauleitplanung, in der die Belange des ÖPNV nach den Richtlinien über die Berücksichtigung des Verkehrs im Städtebau eingebracht werden. kr

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Recht, Verkehr, Planungsrecht, Bauleitplanung, Planungsbeteiligung, Planfeststellung, Planungsträger, ÖPNV, Stadtbahnbau, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

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Verkehr und Techik, Berlin 33(1980)Nr.2, S.47-50, Lit.

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Recht, Verkehr, Planungsrecht, Bauleitplanung, Planungsbeteiligung, Planfeststellung, Planungsträger, ÖPNV, Stadtbahnbau, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

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