BBauG § 35 Abs.5 Satz 1 Nr.2, Satz 2 und Abs. 4. BVerwG, Urteil vom 23.5.1980 - 4 C 84.77, OVG Münster.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Ein Wiederaufbau unter Vornahme einer mehr als geringfügigen Erweiterung führt nicht zu einem vergleichbaren Gebäude im Sinne von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG und wird daher durch diese Vorschrift nicht erweitert. Denn wird der Wiederaufbau unter mehr als geringfügigen Erweiterungen ausgeführt, so wird damit zugleich der Rahmen überschritten, den das Erfordernis der Vergleichbarkeit dem durch § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG erleichterten Wiederaufbau setzt. Für das Merkmal der Geringfügigkeit einer Bauerweiterung kommt es nicht allein auf das rein quantitative Verhältnis zwischen dem ursprünglich vorhanden gewesenen Gebäude und dem Ersatz- bzw. Wiederaufbau an, sondern von entscheidender Bedeutung ist, wie sich die Erweiterung auf die von dem Ersatzbau betroffenen öffentlichen Belange auswirkt. -y-

Description

Keywords

Recht, Siedlungsstruktur, Bauordnungsrecht, Bundesbaugesetz, Wochenendhaus, Ersatzbau, Außenbereich, Abrissverfügung, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung, Zersiedlung, Wiederaufbau

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.5, S. 242-243, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Siedlungsstruktur, Bauordnungsrecht, Bundesbaugesetz, Wochenendhaus, Ersatzbau, Außenbereich, Abrissverfügung, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung, Zersiedlung, Wiederaufbau

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries