Denkmalschutzrecht; hier - Beseitigung eines Fachwerkhauses; §§ 3 Abs.2 und 3; 7 und 10 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz v. 30.5.1978 (NDSchG) Nds. GVBl. S.517. OVG Lüneburg, Urteil v.14.10.1982 - 6 A 123/80.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1059
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Kläger sind Eigentümer einer Landwirtschaft. Auf dem Hofplatz befindet sich ein großes, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Walmdach. Das Haus steht seit längerer Zeit leer. 1977 beantragte der Kläger die Genehmigung zum Abbrruch dieses Hauses. Da sich das beigeladene Institut für Denkmalpflege gegen den Abbruch ausprach, versagte die Beklagte diese Genehmigung. Das Verwaltungsgericht hat die Klage nach einer Besichtigung des Bauwerkes abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung hatte Erfolg. Die Urteilsbegründung ist beigefügt. hez
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Denkmalschutz, Denkmalschutzgesetz, Rechtsprechung, Oberverwaltungsgericht, Fachwerkhaus, Abbruchgenehmigung, Denkmalzerstörung, Dorfstruktur, Bewohnbarkeit, Bausubstanz, Zumutbarkeit
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Gemeinde, Kiel 35(1983)Nr.6, S.173-174, 176, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Denkmalschutz, Denkmalschutzgesetz, Rechtsprechung, Oberverwaltungsgericht, Fachwerkhaus, Abbruchgenehmigung, Denkmalzerstörung, Dorfstruktur, Bewohnbarkeit, Bausubstanz, Zumutbarkeit