Die Erhaltungssatzung als Instrument sozialer Steuerung? - Ein Erfahrungsbericht am Beispiel der Stadt München.

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DE

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Bamberg

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ZLB: 93/459-4

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DI

Zusammenfassung

Die Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch intendiert die "Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" aus besonderen städtebaulichen Gründen. Es wird gezeigt, daß dieses Instrument sich in einem problematischen Spannungsfeld zwischen Baurecht, Wohnungspolitik und Sozialpolitik bewegt. Im Kontext mit dem Schutz der angestammten Wohnbevölkerung stehen soziale Mißstände wie selektive Verdrängung, Gentrification, Segregation. Grenzen dieses Instruments werden in der mangelnden politischen Anwendungsbereitschaft sowie im Bereich der Implementation erkannt. Vor diesem Hintegrund sowie durch inhaltsanalytisch ausgewertete Expertengespräche wird die Anwendung der Erhaltungssatzung in München dokumentiert. Derzeit besteht für 20 Satzungen im Innenstadtrandbereich ein Satzungsbeschluß; nach Inkrafttreten aller geplanten Satzungen sind ca. 250.000 Münchner geschützt. kmr/difu

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IV, 189 S.

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