Abfallablagerungsverordnung - 30. BlmSchV - TA Siedlungsabfall. Textausgabe mit Erläuterungen. 3., neu bearb. Aufl.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

Erscheinungsort

Berlin

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ZLB: 2002/112

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Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Mit Inkrafttreten der "Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen" am 1. März 2001 geht ein seit Jahren andauernder Richtungsstreit über das "Wie" in der Frage der Restabfallbehandlung zu Ende. Die Verordnung schafft Klarheit über die bei der Ablagerung sowohl thermisch als auch mechanisch-biologisch behandelter Abfälle einzuhaltenden Kriterien. Flankierend sind hierzu auch Anforderungen an die Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen Bestandteil der neuen Rechtsregelungen. Dem Wunsch nach mehr Wettbewerb und Vielfalt bei den Verfahren zur Restabfallbehandlung wurde damit Rechnung getragen. Nachdem die mechanisch-biologisch Restabfallbehandlung durch die Artikelverordnung "salonfähig" geworden ist, obliegt es nunmehr den Trägern der öffentlich-rechtlichen Entsorgung, die sich hinsichtlich des Behandlungsverfahrens noch nicht festgelegt haben, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. difu

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201 S.

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Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 61