Gewässergütekontrolle und Rohwasseruntersuchung. Voraussetzung für die qualitative Sicherstellung der Wasserversorgung. Vortrag auf der BGW/DVGW-Haupttagung am 6. Juni 1984 in Berlin.

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SEBI: Zs 3026-4
BBR: Z 128
IRB: Z 50b

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KO

Zusammenfassung

Verschiedene Bundesländer haben in den letzten Jahren Bestimmungen in ihre Wassergesetze aufgenommen, wonach Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet sind, das Rohwasser, aus dem sie Trinkwasser gewinnen, untersuchen zu lassen. Darüber hinaus werden die zuständigen Wasserbehörden ermächtigt, die Rohwasseruntersuchungen durch Rechtsverordnung zu regeln. Es wird der Unterschied zwischen "Gewässergütekontrolle" und "Rohwasseruntersuchung" herausgearbeitet. Außerdem wird dargelegt, wie durch Kooperation zwischen den zuständigen Wasserbehörden und den Wasserversorgungsunternehmen das von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAW) entwickelte Rahmenkonzept zur Überwachung des Grundwassers in die Praxis umgesetzt werden kann. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Gewässergüte, Wasserqualität, Kontrolle, Rohwasser, Umweltpflege, Wasser

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Das Gas- und Wasserfach.Wasser - Abwasser, München 125(1984), Nr.11, S.516-550

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Gewässergüte, Wasserqualität, Kontrolle, Rohwasser, Umweltpflege, Wasser

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